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Freitag, 18. Mai 2012
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Beteiligung Geldanlage

Als Geldanlage wird die Investition eines Anlegers von privatem Kapital in ein Unternehmen oder einen Fonds bezeichnet. Der Anleger ist dabei bemüht, durch seine Beteiligung Geldanlage ein Investment zu finden, das möglichst hohe, im Idealfall steuerbegünstigte Gewinne erzielt, dabei jedoch das Risiko so gering wie möglich hält.

Die Kriterien für die Wahl der geeigneten Beteiligung lassen sich dabei durch die Schlagworte Sicherheit, Liquidität und Einträglichkeit zusammenfassen, abgestimmt auf die Ziele, die Erwartungen und die Risikobereitschaft des Anlegers. Zu unterscheiden gilt, ob die Geldanlage zu einem kurzfristigen Gewinn oder zu einem langfristigen Aufbau des Vermögens führen soll.

Generell erwirtschaften Anlagen, die ein höheres Risiko aufweisen, wie beispielsweise Beteiligungen an Aktien oder durch Venture Capital an Jungunternehmen höhere Gewinne als sichere Anlagen wie beispielsweise Rentenfonds. Das Risiko einer Anlage hängt dabei von Faktoren wie der Rechtsform des Unternehmens und der damit verbundenen Haftung,

Zahlungsfähigkeiten, Kursrisiken oder dem Währungsrisiko bei ausländischen Beteiligungen ab. Durch Streuungen der Beteiligungen lässt sich das Risiko jedoch minimieren. Die Chancen auf Renditen hängen zudem mit der Anlageart, der Laufzeit der Beteiligung sowie dem Zinsniveau zusammen.

Die Liquidität der Beteiligung Geldanlage wird dadurch bestimmt, wie schnell und dabei verlustarm die erworbenen Anteile wieder veräußert oder umgewandelt werden können. Während beispielsweise die Beteiligung an geschlossenen Fonds langfristig ausgelegt ist, kann eine Beteiligung an einem offenen Fonds zeitlich flexibel und kurzfristig gestaltet werden.  

Die Wahl der Beteiligung mittels der Geldanlage des Investors hängen jedoch auch davon ab, inwiefern sich der Anleger aktiv am Unternehmen beteiligen möchte. Während bei einer stillen Beteiligung keine direkte Mitarbeit erfolgt und die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte eingeschränkt sind, beteiligt sich der Anleger bei einer offenen Beteiligung als für Außenstehende erkennbarer Miteigentümer aktiv am Unternehmen, den weiteren Unternehmensabläufen sowie der künftigen Gestaltung des Unternehmens durch das Einbringen seiner Kompetenzen.

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