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Beteiligung Firma

Eine Firma ist aus handelsrechtlicher Sicht die Bezeichnung, unter der die Geschäfte geführt werden. Hierbei unterscheidet man die Einzelfirma, also die Firma eines Einzelkaufmanns, die Gesellschaftsfirma, die Firma einer Handelsgesellschaft, die Personenfirma, die den Namen des Inhabers enthält sowie die Sachfirma, die sich auf den Sachgegenstand des Unternehmens bezieht. Im Sprachgebrauch wird der Begriff Firma jedoch häufig mit dem Begriff Unternehmen gleichgesetzt.

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Die populärste Form der Beteiligung an einer Firma ist der Erwerb von Anteilen in Form von Aktien. Daneben sind Beteiligungen an Genossenschaften, Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften oder anderen Rechtsformen möglich.

Generell birgt diese Form von Investment immer Chancen, aber auch Risken. So werden bei positiver Unternehmenssituation Gewinne erzielt, bei Verlusten kann der Anleger sein Geld jedoch verlieren und je nach Rechtsform beinhaltet die Haftung des Gesellschafters auch sein Privatvermögen. Für die Beteiligung an einer Firma kommt eine offene Beteiligung, also eine Beteiligung, die dem Anleger alle Rechte und Pflichten eines Miteigentümers einräumt, oder eine stille Beteiligung in Frage.

Bei einer stillen Beteiligung erwirbt der Anleger Anteile eines Unternehmens ohne für Außenstehende erkennbar zu sein und ohne eigene Tätigkeit im Unternehmen. Bei einer sog. atypischen stillen Beteiligung tritt der Anleger zwar vordergründig auch nicht in Erscheinung, wird aber dennoch selbst im Unternehmen tätig. Alle Formen der Beteiligung an einer Firma werden im Hinblick auf Rechte und Pflichten, aber auch Gewinnbeteiligungen und Haftung durch einen Gesellschaftervertrag geregelt.

Für den Anleger ergeben sich verschiedene Beweggründe, um sich an einer Firma zu beteiligen. Eine gewerbsmäßige Beteiligung liegt dann vor, wenn der Investor Anteile kauft oder verkauft, um damit Einnahmen zu erzielen. Eine Beteiligung zur Förderung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit ist gegeben, wenn Anteile an einem anderen Unternehmen erworben werden, um sich beispielsweise günstige Einkaufs- oder Absatzkonditionen zu sichern.

Um die Abläufe eines Unternehmens, mit dem der Anleger bereits durch beispielsweise das Erbringen von Dienstleistungen kooperiert, aktiv als Gesellschafter oder Aktionär beeinflussen zu können, sind Beteiligungen denkbar, um in die Verwaltung eingreifen und diese aktiv lenken zu können. Wichtige Informationen über die Vermarktung einer Firma, finden Sie auf http://www.firmenwerbung-vermarktung.de/

Weiterführende Ratgeber, Tipps, Investments und Beteiligungen:

 
  • Investoren fuer Luxusvillen
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