Bedeutende Beteiligung

Bedeutende Beteiligung

Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn die mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Anteile aus dieser Beteiligung mindestens zehn Prozent des Kapitals des Unternehmens oder der Stimm- und Mitbestimmungsrechte umfassen sowie die bedeutende Beteiligung mit der Absicht erworben wird, das Unternehmen solide und zuverlässig zu unterstützen, also einen positiven Einfluss auf die Führung und die weitere Entwicklung zu nehmen.

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Zur Berechnung werden dabei alle Arten der Anteile eines Kapitalgebers, sowohl die Anteile in Form von Kapital als auch in Form von Stimmrechten, und sowohl als direkter wie als indirekter Gesellschafter, zusammengefasst.

Eine bedeutende Beteiligung besteht auch dann, wenn durch die Anteile ein entscheidender Einfluss auf das Unternehmen genommen werden kann. Für eine bedeutende Beteiligung als Investment für einen Anleger ist der Erwerb dieser Beteiligung nicht an eine bestimmte Rechtsform des Unternehmens gebunden, wobei bedeutende Beteiligungen meist im Sektor von Finanzen, also Banken, Sparkassen und Wertpapiergesellschaften, Versicherungsgesellschaften oder Aktiengesellschaften zu finden sind.

Der Erwerb oder der Verkauf einer bedeutenden Beteiligung unterliegt in jedem Fall einer Anzeigepflicht. Da die Beteiligung mit der Absicht verbunden sein muss, dem Unternehmen zu dienen und ihm durch den Erwerb oder den Verkauf und die damit verbundene Einflussnahme in keinem Falle zu schaden, wird vor der möglichen Beteiligung eine weitreichende Prüfung notwendig.

Zudem muss einer bedeutenden Beteiligung eines Investors oder der Erhöhung der Anteile eines bedeutend Beteiligten durch den Aufsichtsrat zugestimmt werden, ebenso wie auch eine Ablehnung durch den Aufsichtsrat möglich ist. Gründe für eine Ablehnung können hierbei sein, dass der Investor den Interessen und Ansprüchen im Bezug auf eine rechtschaffene Führung nicht genügt oder wenn das Unternehmen durch die Zustimmung zu dieser bedeutenden Beteiligung in einen Beteiligungsverbund käme, der die wirtschaftliche Transparenz oder die effektive Aufsicht des Unternehmens beeinträchtigen würde.

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