Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dann erforderlich, wenn Pläne vorliegen, die das Umfeld der Bürger betreffen. Darunter fallen beispielsweise Baumaßnahmen wie Straßenbauarbeiten oder das Aufstellen einer Windparkanlage oder auch Umsetzungen von EU-Richtlinien.

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Als Öffentlichkeit werden dabei Vertreter der Wirtschaft, Verbände, Vereine, Interessensgemeinschaften sowie die Allgemeinheit der Einwohner definiert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt dabei in zwei Schritten. Der erste Schritt stellt die frühzeitige Beteiligung dar.

Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen erläutert. Die Öffentlichkeit erhält hierbei Gelegenheit, sich zu informieren, zu äußern und sich aktiv an der Planung und Gestaltung zu beteiligen.

Formen der Beteiligung sind hierbei das öffentliche Auslegen der Planungen, Versammlungen, Ausstellungen, Informationsbriefe oder Broschüren. Insbesondere für Anleger, die nach einem Investment in einem soliden und relativ risikoarmen Bereich suchen, stellt die Beteiligung an öffentlichen Projekten eine geeignete Möglichkeit dar. Der zweite Schritt besteht in der öffentlichen Auslegung.

Hierbei besteht die öffentliche Beteiligung darin, dass der Entwurf der Planung mit Begründung der Öffentlichkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg zugänglich gemacht wird. Nach Auswertung und Abwägung aller Interessen werden die geplanten Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge dann dem Rat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.

Die Ziele von öffentlichen Beteiligungen sind dabei in zwei Bereiche zu gliedern. Durch die Bildung von Gremien und Ausschüssen, durch offizielle Organe wie Bürgermeister oder Beiräte, aber auch durch öffentliche Sitzungen, an denen jeder interessierte Bürger teilnehmen kann, werden Informationen weitergegeben und Planungen erarbeitet, die das direkte Umfeld und das Zusammenleben betreffen.

Zum anderen wird durch Offenlegung der relevanten Fakten und die damit verbundene Transparenz die Finanzierung der geplanten Maßnahmen sichergestellt. Gerade bei Großprojekten, wie beispielsweise einer Großanlage zur Erzeugung von Strom, werden vorhandene Investoren nicht nur informiert, sondern können zudem neue Investoren gewonnen werden.

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