Qualifizierte Beteiligungen

Qualifizierte Beteiligungen

Eine qualifizierte Beteiligung ist durch das direkte oder indirekte Besitzen von Anteilen in einer Höhe von mindestens zehn Prozent an einem Unternehmen definiert. Dabei können sich die Anteile sowohl auf das Kapital, als auch auf die Stimmrechte oder Mitbestimmungsrechte beziehen.

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Zudem setzt eine qualifizierte Beteiligung voraus, dass der Erwerb, das Halten oder der Verkauf der Beteiligung dem eigenen Geschäftsbetrieb dienlich ist. Dem Wortsinn nach, der eine Qualifikation als Eignung oder Befähigungsnachweis definiert, erlaubt eine qualifizierte Beteiligung demnach die aktive Teilnahme an einem Unternehmen. Dabei ist es irrelevant, ob der Kapitalgeber durch den Erwerb oder Besitz von mindestens 10 Prozent der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte als offener oder stiller Gesellschafter auftritt oder die Anteile mittelbar oder unmittelbar hält.

Zur Feststellung der Anteilshöhe werden alle Anteile eines Eigners addiert, auch wenn diese in Kapitalanteile und Stimmrechtsanteile aufgeteilt sind oder sich aus direkten und indirekten Anteilen zusammensetzten. Im Zusammenhang mit der qualifizierten Beteiligung ist jedoch auch die sog. Bagatellbeteiligung zu nennen. Eine Bagatellbeteiligung ist an zwei wesentliche Voraussetzungen geknüpft, die beide erfüllt sein müssen.

Zum einen muss bei einer Bagatellbeteiligung der Anteil am Unternehmen in Form von Kapital oder Stimm- und Mitbestimmungsrechten unter zwanzig Prozent liegen und zum anderen darf der Wert der Anteile einen festgesetzten Gegenwert nicht überschreiten.

Ist eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, der Anteil am Unternehmen jedoch höher als zehn Prozent, handelt es sich um eine qualifizierte Beteiligung. Nachdem eine Voraussetzung für den Erwerb oder Verkauf einer qualifizierten Beteiligung darin besteht, dass diese Beteiligung dem Geschäftsbetrieb nützlich sein und dienen muss, wird bei einem derartigen Investment eine aufwendige Prüfung notwendig. Diese Prüfung findet durch ein Beurteilungsverfahren, durch das Erfüllen bestimmter Beurteilungskriterien und durch eine Beurteilung und Zustimmung durch den Aufsichts-, Personal- oder Betriebsrat statt.

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